Der Beschwerdegegner unterzeichnete nach sechs Monaten harten Verhandlungen einen Arbeitsvertrag mit einer (ehemaligen) Gesellschaft der Beschwerdeführerin, welche nach 13 Jahren von der Beschwerdeführerin mittels Fusion übernommen wurde. Die Beschwerdeführerin kündigte dem Beschwerdegegner rund zwei Jahre später unter Wahrung der dreimonatigen Kündigungsfrist.
Ausbildungsvertrag und Ernennnung zum Polizeibeamten sind zwei verschiedene Paar Schuhe
Das Polizeigesetz im Kanton Genf wurde dahingehend geändert, dass die Deckung der Krankenversicherung durch den Arbeitgeber aufgehoben und mit einem monatlichen Zuschlag zum Lohn ersetzt wurde für Polizeibeamte, die zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.