In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Problematik auseinander, ob ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz gestützt auf die Kollisionsnormen der Art. 23 ff. der VO Nr. 883/2004 und nach den Bestimmungen des KVG und der KVV sowie unter vertrauensschutzrechtlichen Aspekten in der Schweiz oder in Deutschland krankenversicherungspflichtig ist, wenn der eine Ehegatte in Deutschland eine Altersrente bezieht.