iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Vorzeitige Kündigung der Versicherungsdeckung nicht schadenursächlich

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Vorzeitige Kündigung der Versicherungsdeckung nicht schadenursächlich

Die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Umstände überzeugten das Kantonsgericht nicht, weshalb die vorzeitige Kündigung der Versicherungspolice nicht ursächlich war für den behaupteten Schaden.
iusNet AR-SVR 20.09.2022

SECO will Kanton haftbar machen

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung

SECO will Kanton haftbar machen

Die Umstände wurden von der zuständigen Kasse richtig gewürdigt, weshalb eine Haftung des Kantons entfiel. Bzgl. einer falschen Rechtsauskunft durch die Kasse wurde das Verschulden als leicht eingestuft und die Sache zur Ermessensausübung ans SECO zurückgewiesen.
iusNet AR-SVR 20.09.2022

Rechtswidrige Kündigung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Rechtswidrige Kündigung

Nachdem das Kantonsgericht anerkannte, dass der Beschwerdeführer CHF 5'000 statt CHF 3'000 Parteientschädigung hätte erhalten sollen, wurde die die Beschwerde teilweise gutgeheissen.
iusNet AR-SVR 27.09.2022

Die (objektive) Auslegung einer Schadloshaltungsvereinbarung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Die (objektive) Auslegung einer Schadloshaltungsvereinbarung

Weil die Schadloshaltungsvereinbarung objektiv auszulegen war, war unter Versicherungsdeckung der Umfang zu verstehen, in welchem der Versicherte gegenüber dem Versicherer Anspruch auf Versicherungsleistungen hat. Weil es der Beschwerdeführer vollends unterlassen hatte, die fehlende Versicherungsdeckung vor dem Arbeitsgericht zu behaupten und zu substanziieren, lehnte die Vorinstanz seine Forderung gegen seine ehemalige Arbeitgeberin zurecht ab.
iusNet AR-SVR 27.09.2022

Analysemethode zur Ermittlung einer unregelmässigen Beschäftigung im Einzelfall

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Analysemethode zur Ermittlung einer unregelmässigen Beschäftigung im Einzelfall

Die von der Arbeitgeberin ins Recht gelegte Analysemethode zur Ermittlung der Unregelmässigkeit der Beschäftigung überzeugte weder das erstinstanzliche Zivilgericht noch das Kantonsgericht Basel-Landschaft. Weil sie trotz Zweifeln vier Monate zuwartete, um den Beweiswert eines Arztzeugnisses infrage zu stellen, musste die Arbeitgeberin auch die Lohnfortzahlung leisten.
iusNet AR-SVR 03.10.2022

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