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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Lohnerhöhung oder 13. Monatslohn anteilsmässig?
Der Beschwerdeführer musste wegen des fehlenden Hinweises nicht davon ausgehen, dass die Arbeitgeberin seinen 13. Monatslohn anteilsmässig ausbezahlte.
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Vorzeitige Kündigung der Versicherungsdeckung nicht schadenursächlich
Die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Umstände überzeugten das Kantonsgericht nicht, weshalb die vorzeitige Kündigung der Versicherungspolice nicht ursächlich war für den behaupteten Schaden.
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Die (objektive) Auslegung einer Schadloshaltungsvereinbarung
Weil die Schadloshaltungsvereinbarung objektiv auszulegen war, war unter Versicherungsdeckung der Umfang zu verstehen, in welchem der Versicherte gegenüber dem Versicherer Anspruch auf Versicherungsleistungen hat. Weil es der Beschwerdeführer vollends unterlassen hatte, die fehlende Versicherungsdeckung vor dem Arbeitsgericht zu behaupten und zu substanziieren, lehnte die Vorinstanz seine Forderung gegen seine ehemalige Arbeitgeberin zurecht ab.
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Analysemethode zur Ermittlung einer unregelmässigen Beschäftigung im Einzelfall
Die von der Arbeitgeberin ins Recht gelegte Analysemethode zur Ermittlung der Unregelmässigkeit der Beschäftigung überzeugte weder das erstinstanzliche Zivilgericht noch das Kantonsgericht Basel-Landschaft. Weil sie trotz Zweifeln vier Monate zuwartete, um den Beweiswert eines Arztzeugnisses infrage zu stellen, musste die Arbeitgeberin auch die Lohnfortzahlung leisten.
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Beschwerde wird nicht in Berufung umgewandelt
Weil es der Gewerkschaft als professionelle Vertretung bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt möglich gewesen wäre, das richtige Rechtsmittel zu ergreifen, wurde eine Bescherde zurecht nicht in eine Berufung umgewandelt.
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Nebenamtlicher Bundesrichter wirkte nicht einschüchternd
Es ist ein Zeichen von Reife, wenn Arbeitnehmende in Bereichen, die sie nicht beherrschen, das Recht in Anspruch nehmen, sich juristisch beraten zu lassen. Fehlen andere Gründe für die Kündigung, gilt sie somit als Rachekündigung.
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Arbeitsleistungsart "Kompensation mit Bereitschaft" ist echte Arbeit auf Abruf
Hat der Arbeitnehmer die Pflicht, einen Auftrag der Arbeitgeberin anzunehmen und nach Abruf innert 15 Minuten einsatzbereit zu sein, handelt es sich um echte Arbeit auf Abruf. Der ausserhalb des Betriebs geleistete Bereitschaftsdienst muss in einem solchen Arbeitsverhältnis entschädigt werden.
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Üblichkeit eines Lohnes bei der Arbeit als Statist:in verneint
Ein Stellenausschreibungsinserat ist nach Treu und Glauben auszulegen. Üblichkeit eines Lohnes bei der Arbeit als Statist verneint.
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Einordnung als Gratifikation nicht zu beanstanden
Die Einordnung als Gratifkation durch die Vorinstanzen wurde vom Bundesgericht nicht beanstandet.
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Missbräuchliche Kündigung: Die undurchsichtige Glaskugel
Um die Missbräuchlichkeit der Kündigung wird oft gestritten. Trotzdem bleibt die gerichtliche Anerkennung derselben in der Praxis die Ausnahme. Dass Streitigkeiten betreffend die Missbräuchlichkeit dennoch mehrinstanzlich ausgetragen werden, hat oft mit Emotionen zu tun. RA MLaw Mauro Müller ordnet einen aktuellen Entscheid zu einer Alterskündigung ein und beleuchtet Chancen und Risiken bei Kündigungen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende.
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