iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Wohnsitz

IV-Kinderrenten für rentenbeziehende anerkannte Flüchtlinge für ihre im Ausland lebenden Kinder

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass anerkannte Flüchtlinge, die eine schweizerische IV-Rente beziehen, einen Anspruch auf Kinderrenten haben, auch wenn ihre Kinder im Ausland leben.
iusNet AR-SVR 03.03.2020

Schweizerische Invalidenrente bei Wohnsitz des Schweizer Ehemannes in Deutschland

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht stellte im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil fest, dass die Beschwerdeführerin als Ehefrau eines in Deutschland wohnhaften Schweizers grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wie eine Schweizer Bürgerin Anspruch auf eine Invalidenrente hat.
iusNet AR-SVR 24.05.2019

Spezifische Fragen der Anspruchskonkurrenz gemäss Art. 7 FamZG bezüglich Familienzulagen bei paritätischer alternierender Obhutsregelung im binationalen Verhältnis

Rechtsprechung
Familienzulagen
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, welchem Elternteil die Zulagen zustehen für ein Kind, das sich wochenweise abwechselnd bei seinem Vater in Frankreich und bei seiner Mutter in Basel aufhält, während der Vater in Basel und die Mutter im Kanton Zug arbeitet.
iusNet AR-SVR 23.09.2018

Grenzüberschreitende Fragen der Krankenversicherungspflicht für deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz und Rentenbezug in Deutschland (9C_263/2017, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Internationales Sozialversicherungsrecht
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht festgestellt, dass ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz aufgrund von Art. 2 KVV lit. e KVV (als Umsetzung der Kollisionsnormen gemäss Art. 23 ff. VO Nr. 883/2004) sich weder obligatorisch noch freiwillig in der Schweiz im Rahmen des KVG-Obligatoriums versichern kann, weil der eine Ehegatte wegen Bezugs einer Altersrente in Deutschland dort versicherungspflichtig sei. Mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH und die Lehre führte das Bundesgericht aus, dass Art. 24 der Verordnung die Schweiz zur aushilfsweisen Sachleistungserbringung verpflichte und den primär (endgültig) leistungspflichtigen Träger festsetze, womit im Sinne einer «ungeschriebenen Kollisionsnorm» auch die anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmt würden. Aufgrund dieser Kostenzuweisungsnorm entstehe eine Krankenversicherungspflicht im Rente zahlenden Staat (i.c. Deutschland). Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall eine andere Beurteilung gerechtfertigt sei, liess das Bundesgericht offen und wies die Sache an den Versicherungsträger zurück.
iusNet AR-SVR 20.04.2018