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Vorbescheidverfahren

Konsequenzen bei Nichtdurchführung des Vorbescheidverfahrens

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil zeigte das Bundesgericht auf, dass fast ausnahmslos zwingend ein Vorbescheidverfahren durchzuführen ist. Das Fehlen eines solchen stellt grundsätzlich eine nicht heilbare Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.
iusNet AR-SVR 28.03.2021