Auch wenn das Gemeinwesen sein Personalstatut grundsätzlich dem Privatrecht unterstellt, bleibt er dabei beispielsweise durch das Legalitätsprinzip und das Prinzip von Treu und Glauben beschränkt. Dazu können auch das Personalstatut und das dazugehörige Ausführungsreglement gehören eines Zweckverbandes gehören, dessen Mitglied eine Gemeinde ist.