iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Versicherungsschutz

Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Schlussabstimmung des Parlaments vom 19. Juni 2020

Die im Jahr 2017 vom Bundesrat verabschiedete Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetztes wurde nach einer langen Debatte, Vorwürfen gegen die Versicherungslobby und zahlreichen Änderungen in der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2020 vom Parlament angenommen.
iusNet AR-SVR 27.06.2020

Unfallversicherungsschutz während eines Arbeitsversuchs der IV

Rechtsprechung
Unfallversicherung

8C_324/2018 (zur Publikation vorgesehen)

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass eine versicherte Person grundsätzlich auch während eines Arbeitsversuchs der IV obligatorisch unfallversichert ist.
iusNet AR-SVR 25.01.2019

Anzeigepflichtverletzung und rückwirkender Gesundheitsvorbehalt (9C_333/2017)

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
In der weitergehenden beruflichen Vorsorge sind rückwirkende Gesundheitsvorbehalte unzulässig, selbst wenn der Versicherte bei der Aufnahme in die Pensionskasse (PK) unrichtige Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat. Art. 331c OR gilt nur für Vorbehalte, die von der PK beim Eintritt des Versicherten formell angebracht werden. Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung richten sich bei Fehlen einer reglementarischen Regelung subsidiär und analog nach Art. 4 ff. VVG, womit der PK die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung verbleibt. Das Kündigungsrecht erlischt vier Wochen, nachdem die PK von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erhalten hat (Art. 6 VVG analog).
iusNet AR-SVR 24.02.2018

UV-Versicherungsschutz: Krankentaggeld als Lohnersatz? (8C_617/2016, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Das Bundesgericht äussert sich zur Dauer des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung, wenn in einem Arbeitsverhältnis Krankentaggeldleistungen ausgerichtet werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgerichtete Krankentaggelder gelten nicht als Lohn (Art. 7 Abs. 1 lit. b UVV) und lassen den Versicherungsschutz daher nicht fortbestehen (Art. 3 Abs. 2 UVG). Aufklärungspflicht des Arbeitgebers.
iusNet AR-SVR 17.11.2017