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Völkerrecht

IV-Kinderrenten für rentenbeziehende anerkannte Flüchtlinge für ihre im Ausland lebenden Kinder

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass anerkannte Flüchtlinge, die eine schweizerische IV-Rente beziehen, einen Anspruch auf Kinderrenten haben, auch wenn ihre Kinder im Ausland leben.
iusNet AR-SVR 03.03.2020