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Drittauszahlung von Familienzulagen (8C_464/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Familienzulagen
Drittauszahlung von Familienzulagen: Leben die Kinder beim sorgeberechtigten Elternteil, ist eine Drittauszahlung von Familienzulagen nach Art. 9 FamZG möglich, sobald der (oder die) Anspruchsberechtigte die Familienzulagen entgegen Art. 8 FamZG nicht an den sorgeberechtigten Elternteil weiterleitet.
iusNet AR-SVR 11.01.2018