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Unschuldsvermutung

Unschuldsvermutung nach Art. 6 EMRK im Bereich des öffentlichen Dienstverhältnisses

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

EGMR 15374/11

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

EGMR 15374/11

Der EGMR stellt fest, dass der Umstand parallel laufender straf- und disziplinarrechtlicher Verfahren die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK nicht verletzt. Vielmehr sind parallele Verfahren zulässig. Allerdings darf die Wortwahl der zuständigen Behörden im Disziplinarverfahren keine – strafrechtlich relevante – Vorverurteilung zum Ausdruck bringen.
iusNet AR-SVR 01.08.2018