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Uniabschluss

Zu den nötigen Abschlüssen für ein Anwaltspraktikum

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

2C_300/2019 (zur Publikation bestimmt)

Für die Anmeldung zu einem Praktikum zur Zulassung an die Anwaltsprüfung (Art. 7 Abs. 3 BGFA) ist ein Abschluss in schweizerischem Recht nötig. Es genügt hierfür nicht, dass zwar der Masterabschluss in der Schweiz erworben wurde, aber der Bachelor im Ausland. Damit wird sichergestellt, dass die Kandidaten und Kandidatinnen die nötigen Grundkenntnisse für die Ausübung des Anwaltsberufs in der Schweiz besitzen. Ein Bacholorabschluss aus dem Ausland kann genügen, wenn die staatvertragliche gegenseitige Anerkennung von Diplomen wirkt und im Rahmen dieses Abschlusses gleichzeitig sichergestellt ist, dass genügend Kenntnisse zum schweizerischen Recht erworben wurden.
iusNet AR-SVR 22.02.2020