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Unfreiwilligkeit

Zum Merkmal der «Unfreiwilligkeit der schädigenden Einwirkung» im Zusammenhang mit einer Frontalkollision

Rechtsprechung
Unfallversicherung
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht in Bestätigung seiner ständigen Rechtsprechung mit dem Kriterium der «Unfreiwilligkeit» bei der Beurteilung, ob ein körperschädigendes Ereignis als Unfall zu gelten hat oder nicht. Im konkreten Fall bejahte es die Unfreiwilligkeit und damit den Unfallbegriff bei einer versicherten Person, die mit ihrem Personenwagen auf die Gegenfahrbahn und damit in eine Frontalkollision geraten war.
iusNet AR-SVR 22.01.2021