Ein vorzeitig Pensionierter erhielt von seiner Arbeitgeberin eine Altersrente und eine von der tatsächlichen Teuerung unabhängige variable Teuerungszulage sowie ein freiwilliger Sonderteuerungsausgleich. Sie teilte den Rentner mit, dass die freiwillige Rententeuerung inklusive dem Sonderteuerungsausgleich ab 1. Januar 2015 ersatzlos gestrichen wird.