In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob in Anwendung des neuen Berechnungsmodells auch bei der Bemessung des Invalideneinkommens – analog zur Bestimmung des Valideneinkommens – von einer vollen Erwerbstätigkeit auszugehen sei.
In den beiden zur Publikation vorgesehenen Urteilen hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob in der beruflichen Vorsorge (wie in der Unfallversicherung und seit 1. Januar 2018 auch in der Invalidenversicherung) der Invaliditätsgrad bei Teilerwerbstätigkeit bezogen auf ein Vollzeitpensum zu ermitteln sei.