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Tabellenlohn

Verwertbarkeit der (Rest-)Arbeitsfähigkeit bei vorgerücktem Alter (8C_403/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Fortgerücktes Alter wird als – an sich invaliditätsfremder Faktor – bei der Verwertbarkeit der Resterwerbsfähigkeit berücksichtigt. Die Praxis stellt relativ hohe Hürden auf. Verwertbarkeit bei einem im Zeitpunkt des Gutachtens 60-jährigen Versicherten bejaht.
iusNet AR-SVR 11.09.2017

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