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stillschweigende Verlängerung

Fristlose Kündigung nach unbezahltem Urlaub (4A_35/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Eine Lehrerin war ab dem dritten Tag ihrer Festanstellung während dreier Monate schwangerschaftsbedingt vollumfänglich arbeitsunfähig. Sie bezog im Nachgang an den Mutterschaftsurlaub unbezahlten Urlaub. Zu dessen Beginn wurde ihr ordentlich gekündigt. Den Sitzungen für die Arbeitsgestaltung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses blieb sie fern, worauf ihr fristlos gekündigt wurde. Die Arbeitspflicht ist auch nach unbezahltem Urlaub und während ordentlicher Kündigungsfrist gegeben. Die fristlose Kündigung war vorliegend zulässig und kann deshalb nicht im Sinne von Art. 10 Abs. 1 GlG diskriminierend sein.
iusNet AR-SVR 21.09.2017