Die SGK-N will die die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) vorantreiben. Demnach sollen die Krankenkassen und die Kantone künftig Behandlungen einheitlich finanzieren, unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär durchgeführt werden. Weiter hält die Kommission daran fest, dass eine Wahlfranchise während dreier Jahren nicht geändert werden kann. Zudem will die SGK-N ihre Kostendämpfungsinitiativen weiterverfolgen (entgegen der SGK-S).