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Sozialversicherungsprozess

Direkte Verpflichtung durch Beiladung im Prozess? (9C_198/2017, 9C_199/2017)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Die "Ausdehnung der Rechtskraft" durch die Beiladung ist nicht so zu verstehen, dass die Beigeladenen durch den Endentscheid direkt zu etwas verpflichtet werden können. Hierzu ist grundsätzlich ein eigenständiges Verfahren anzustreben. Unklar, ob Ausnahmen möglich sind bzw. bleiben. Verschärfung der bisherigen Praxis?
iusNet AR-SVR 14.09.2017