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Social Media und Arbeit

Umgang mit Social Media-Aktivitäten von Mitarbeitenden

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht

ein Kommentar zu BGer-Urteil 8C_17/2022

Das Bundesgericht hebt zur Bestätigung der Rechtmässigkeit der Kündigung einerseits hervor, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Facebook-Einträge wegen Verletzung der Antirassismusstrafnorm schuldig gesprochen worden war und andererseits, dass eine Direktive zur Nutzung von Sozialen Medien bestand, welche er damit klar verletzt hatte. Aus dem Entscheid leitet sich für die Praxis ab, dass für Arbeitgebende zwischenzeitlich die Erstellung einer Social Media-Richtlinie gleich unerlässlich ist wie die Vorgaben zur Nutzung von E-Mail und Internet.
Sara Licci
iusNet AR-SVR 19.09.2022