iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Selbstverschulden

Anspruch auf Abgangsentschädigung bei einer Kündigung wegen mangelnder Tauglichkeit

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass eine wegen mangelnder Tauglichkeit – mithin u.a. wegen langdauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit – ausgesprochene Kündigung i.S.v. Art. 10 Abs. 3 lit. c BPG (Bundespersonalgesetz, SR 172.220.1) nach Art. 31 Abs. 2 BPV (Bundespersonalverordnung, SR 172.220.111.3) selbstverschuldet ist und daher keinen Anspruch auf die Errichtung einer Abgangsentschädigung auslöst.
iusNet AR-SVR 17.06.2019