iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Schwerwiegender Mangel

Anspruch auf rechtliches Gehör und missbräuchliche Kündigung (VWBES.2017.5)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur in Ausnahmefällen durch eine Anhörung durch die Beschwerdeinstanz geheilt werden. Vorliegend ist eine schwere Verletzung gegeben, welche zur Aufhebung des angefochtenten Entscheides führt. Das Gericht stellt vorliegend in eigener Kompetenz fest, dass die Kündigung missbräuchlich ist, weil eine gleichwertige Anstellung beim Kanton möglich war.
iusNet AR-SVR 22.09.2017