Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob die ausserordentliche Beendigung des Dienstverhältnisses mit sofortiger Wirkung das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzte. Der Beschwerdeführer, angestellt als Lehrer an zwei Gymnasien in Fribourg, war zuvor wegen schweren und widerholten Dienstverletzungen von seinem Arbeitgeber verwarnt worden.