iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Rachekündigung

Nebenamtlicher Bundesrichter wirkte nicht einschüchternd

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Es ist ein Zeichen von Reife, wenn Arbeitnehmende in Bereichen, die sie nicht beherrschen, das Recht in Anspruch nehmen, sich juristisch beraten zu lassen. Fehlen andere Gründe für die Kündigung, gilt sie somit als Rachekündigung.
iusNet AR-SVR 06.10.2022

Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin bei betriebsinternen Konflikten

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Aufgrund ihrer Fürsorgepflicht hat die Arbeitgeberin bei Konflikten zwischen Arbeitskollegen angemessene Massnahmen zum Schutz ihrer Persönlichkeit zu ergreifen. Genügen gutes Zureden und Abmahnen der Streitparteien nicht, muss die Arbeitgeberin zumutbare Lösungen bieten, wie beispielsweise eine Versetzung eines der Arbeitnehmer. Wird einem infolge körperlicher Auseinandersetzung verletzten Arbeitnehmer gekündigt, nachdem ihm signalisiert wurde, dass beide Streitparteien weiterbeschäftigt werden sollen und er um derartige Massnahmen gebeten hatte, liegt eine Rachekündigung vor. Dies gilt auch, wenn die Kündigung nicht unmittelbar nach der entsprechenden Bitte ausgesprochen wurde.
iusNet AR-SVR 21.03.2019

Kündigung während eines hängigen Gleichstellungsverfahrens und die Angabe von Abwesenheitsgründen im Arbeitszeugnis

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht hat im Urteil 8C_134/2018 (zur Publikation vorgesehen) festgehalten, dass eine Kündigung nicht per se als (missbräuchliche) Rachekündigung eingestuft werden kann, nur weil zur gleichen Zeit ein innerbetriebliches Diskriminierungsverfahren hängig ist. Im gleichen Entscheid führte es aus, dass das qualifizierte Arbeitszeugnis auch Abwesenheiten erwähnen dürfe und müsse, wenn deren Dauer im Verhältnis zur gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses erheblich ins Gewicht fällt. «Krankheit/Mutterschaft» dürfen als Gründe für Absenzen angeführt werden. Die Angabe des Abwesenheitsgrundes «Mutterschaft» stellt keinen Wettbewerbsnachteil dar.
iusNet AR-SVR 05.10.2018

Rachekündigung in der öffentlichen Verwaltung? (A-7165/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Vorliegend war die Rachekündigung nicht erwiesen, weil zwischen einzelnen geltend gemachten Ansprüchen, wie derjenige auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses und der Kündigung kein Kausalzusammenhang hergestellt werden konnte und kein enger zeitlicher Zusammenhang bestand.
iusNet AR-SVR 21.02.2018