Im vorliegenden in 5er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit grundlegenden Fragen der Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auseinander und befasste sich insbesondere mit der Frage, ob Zuschüsse von der Konzernmutter an Tochtergesellschaften für deren Beiträge an die Prämienkorrektur zulässig seien.