Im vorliegenden in 5er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass Zuschüsse von der Konzernmutter an Tochtergesellschaften für deren Beiträge zur Prämienkorrektur im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgrund der dieser zugrunde liegenden Finanzierungssystematik nicht zulässig sind.