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Qualitätssicherung

Die 7. IV-Revision

Kommentierung
Invalidenversicherung

Überblick über wichtige Neuerungen

Die Invalidenversicherung steht wieder einmal erheblichen Neuerungen gegenüber, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten werden. Die Revision soll einen Beitrag zur Entschuldung der IV leisten, wird aber aber auch Qualitätssicherung und Transparenz in der gutachterlichen Tätigkeit herbeiführen. Die 7. IV-Revision orientierte sich - gerade bei der Weiterentwicklung der Frühinterventions- und Eingliederungsmassnahmen - am internationalen Recht, allen voran an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention, die eine volle, autonome und gleichberechtige Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben anstrebt.
iusNet AR-SVR 03.12.2021

AHV-Beitragsstatut (selbständig/unselbständig) einer Psychotherapeutin (9C_308/2017, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Das Bundesgericht hatte sich zum AHV-Beitragsstatut (selbständig/unselbständig) einer Psychotherapeutin zu äussern, die über ein Institut tätig wurde, aber auf eigene Rechnung arbeitete. Entscheidend sind stets die wirtschaftlichen Gegebenheiten, wobei das Bundesgericht im konkreten Fall auf eine unselbständige Erwerbstätigkeit erkannte: Stark ins Gewicht fielen die hohen Qualitätsanforderungen des Instituts sowie der Umstand, dass die Versicherte gegen aussen über das Institut auftrat (insb. Webauftritt).
iusNet AR-SVR 08.06.2018