Die Invalidenversicherung steht wieder einmal erheblichen Neuerungen gegenüber, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten werden. So soll u.a. ein Beitrag zur Entschuldung der IV geleistet, eine stärkere Qualitätssicherung und Transparenz in der gutachterlichen Tätigkeit herbeigeführt und ein stufenloses Rentensystem eingeführt werden. Neben weiteren in diesem Beitrag dargestellten Neuerungen, wird abschliessend auf eine fragwürdige Entwicklung aufmerksam gemacht.