In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass die Uber Switzerland GmbH nicht Arbeitgeberin der UberPop-Fahrer in der Schweiz ist.
Das Postulat fordert den Bundesrat auf, einen Bericht zu verfassen, in welchem dargelegt wird, wie die soziale Absicherung von selbständig Erwerbstätigen der sogenannten Gig-Economy gestärkt werden kann. Das Postulat ist am 12. Dezember 2018 vom Ständerat angenommen worden.