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Multiple Sklerose

Branchenspezifische Tabellenlöhnen bei der Invaliditätsbemessung

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht stellte im vorliegenden in 3er-Besetzung ergangenen Urteil fest, dass die Vorinstanz bei einer Person, die an multipler Sklerose erkrankt war, das Invalideneinkommen fälschlicherweise aufgrund eines branchenspezifischen Tabellenlohnes ermittelt hatte.
iusNet AR-SVR 24.11.2018