iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Konkurrenz

Klauseln zur Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen und fristlose Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Eine Klausel in einem auf fünf Jahre befristeten und verlängerbaren Arbeitsvertrag, wonach im Falle einer fristlosen Kündigung i.S.v. Art. 337 OR genau dargelegte Entschädigungen zu bezahlen sind, bezieht sich auf sämtliche Aspekte von Art. 337 OR, insbesondere, wenn die Entschädigungen faktisch denjenigen von Art. 337c Abs. 1 und 3 OR entsprechen. Somit ist eine fristlose Kündigung auch unzulässig, wenn damit fast sieben Monate nach Bekanntwerden der Treuwidrigkeit zugewartet wird.
iusNet AR-SVR 22.09.2019

Fristlose Kündigung in der Recycling-Branche (4A_287/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Nicht nur die konkurrenzierende Tätigkeit eines hohen leitenden Angestellten an sich, sondern auch das Nichteinschreiten gegen konkurrenzierende Tätigkeiten in der Freizeit durch Untergebene kann eine schwere Treuepflichtverletzung darstellen.
iusNet AR-SVR 15.01.2018