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ICT-Wartungsarbeiten

Revisionen in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmung Nacht- und Sonntagsarbeit (ICT-Personal) und 7-Tage-Arbeitswoche im Gastgewerbe

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
In enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern werden per 1. April 2019 in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Regelungen gelockert. Einmal betrifft es die Bewilligung von Nacht- und Sonntagsarbeit für Personal, das mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik beschäftigt ist, weiter wird im Bereich des Gastgewerbes eine Verlängerung der Arbeitswoche auf 7 Tage ermöglicht.
iusNet AR-SVR 20.02.2019