In enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern werden per 1. April 2019 in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Regelungen gelockert. Einmal betrifft es die Bewilligung von Nacht- und Sonntagsarbeit für Personal, das mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik beschäftigt ist, weiter wird im Bereich des Gastgewerbes eine Verlängerung der Arbeitswoche auf 7 Tage ermöglicht.