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Haftung des Arbeitgebers

"Management Fees" sind kein "Cash-Pooling"

Rechtsprechung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Wenn die Auszahlung von "Management Fees" erfolgswirksam als Aufwand verbucht wird, stellt sie keine Bilanztransaktion (Cash-Pooling) dar. Wer der Lohnzahlung Priorität vor der Beitragsentrichtung einräumt, handelt mindestens grobfahrlässig.
iusNet AR-SVR 12.10.2021