Das Prinzip der Akzessorietät des Bonus ist nur zu prüfen, falls sich die Arbeitgeberin ausdrückliche Freiwilligkeit der Leistung ausbedungen hat. Die Frage, ob eine Leistung akzessorisch ist, ist bei sehr hohen Einkommen irrelevant. Hier überwiegt der Parteiwille gegenüber dem Arbeitnehmerschutz.