iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Gleichwertigkeit der Leistungen

Aufhebungsvereinbarung und Bonuszahlungen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Eine Vereinbarung, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, auf Klagen aus Arbeitsvertrag zu verzichten, führt zum Verzicht auf künftige Forderungen aus zwingenden Vorschriften. Damit verzichtet er auch auf das Recht, die Missbräuchlichkeit der Kündigung geltend zu machen. Deshalb liegt eine Aufhebungsvereinbarung vor, die nur zulässig ist, wenn sich die Parteien gegenseitige gleichwertige Zugeständnisse machen. Das Vorliegen der Gleichwertigkeit ist auch daran zu messen, ob der trotz Austritts geleistete Bonus geschuldet oder freiwillig war.
iusNet AR-SVR 24.11.2018