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Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnis

Kundenkontakte als Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnis und als Gegenstand des Konkurrenzverbotes

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht befasste sich vorliegend mit der Frage, ob die Kenntnisse über die Kundschaft als Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse i.S.v. Art. 321a Abs. 4 OR anzusehen sind und äusserte sich zur Gültigkeitsvoraussetzungen eines Konkurrenzverbotes nach Art. 340 Abs. 2 OR.
iusnet AR-SVR 26.04.2019