iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Stichwortverzeichnis > Geschäfts und Fabrikationsgeheimnis

Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnis

Kundenkontakte als Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnis und als Gegenstand des Konkurrenzverbotes

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht weist darauf hin, dass die Kenntnisse über die Kundschaft auf keinen Fall den Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnissen i.S.v. Art. 321a Abs. 4 OR darstellen. Zudem stellt es fest, dass eine Konkurrenzverbotsklausel i.S.v. Art. 340 Abs. 2 OR ungültig ist, wenn die Dienstleistungen des Arbeitnehmers sich durch seine persönlichen Fähigkeiten auszeichnen, so dass der Kunde diesen Fähigkeiten mehr Bedeutung beimisst als der Identität des Arbeitgebers.
iusnet AR-SVR 26.04.2019