iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Fragerecht

Kündigung während der Probezeit (8C_310/2017)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Arbeitgeberin ist selbständig dafür verantwortlich, Abklärungen zu den für eine Anstellung relevanten Informationen zu erhalten. Später zutage getretene Informationen, die zwar durch die Arbeitgeberin selbständig beschafft werden sollten, können innerhalb der Probezeit trotzdem zum Schluss führen, dass der Arbeitnehmer für die Stelle ungeeignet ist.
iusNet AR-SVR 18.06.2018