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Externe Versicherung

Weiterversicherung in der bisherigen Pensionskasse

Kommentierung
Berufliche Vorsorge
Philipp Egli und Michael Guery Schindler kommentieren die von den Räten geplante Stärkung der Weiterversicherung in der bisherigen Pensionskasse (sog. externe Versicherung). Demnach soll für die Pensionskassen künftig eine Pflicht bestehen, eine Weiterversicherungsmöglichkeit anzubieten, wenn eine versicherte Person nach Vollendung des 58. Altersjahres aus der Pensionskasse ausscheidet. Ob die Vorlage Gesetz wird, hängt vom Schicksal der EL-Reform ab.
iusNet AR-SVR 21.01.2019