Bezahlte Ferien (C-214/16) Rechtsprechung Privates Individualarbeitsrecht Arbeitsschutzrecht Internationales Arbeitsrecht C-214/16 Europäischer Gerichtshof (EuGH) Bezahlte Ferien (C-214/16) Der Erholungszweck der Ferien wird vereitelt, wenn der Arbeitnehmer nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass der an sich bezahlte Urlaub auch tatsächlich vergütet wird. iusNet AR-SVR 14.12.2017 Weiterlesen über Bezahlte Ferien (C-214/16)