iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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einseitige Änderung

Zuschlag für Vertrauensarbeitszeit ist Lohn (8C_356/2017)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die mit einem Arzt der Armee aufgrund der Vertrauensarbeitszeit vereinbarte Zulage kann durch den Arbeitgeber nicht ohne sachlichen Grund einseitig gestrichen werden. Sie stellt Lohnbestandteil dar und ist auch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zu leisten.
iusNet AR-SVR 24.02.2018