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Einschränkung der Schiedsfähigkeit

Schiedsverfahren im Bereich des Arbeitsrechts

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die von Art. 341 Abs. 1 OR erfassten Ansprüche können erst nach Ablauf eines Monats nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung einem Schiedsgericht zugewiesen werden. Zweck dieser Einschränkung ist der Schutz des Arbeitnehmers, der sich während des Arbeitsverhältnisses in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber befindet. Die fehlende Schiedsfähigkeit führt nicht dazu, dass ein Schiedsgericht das Ausscheiden eines Gesellschafters, der zugleich Arbeitnehmer ist und dessen Umstände unbeachtet lassen müsste.
iusNet AR-SVR 01.08.2018