Die Beschwerdeführerin arbeitete als Angestellte in einer Apotheke. Ihr wurden Diebstähle aus der Kasse vorgeworfen, welche sie aber bestritt. Ende Juni 2020 wurde ihr deshalb auf Ende September 2020 gekündigt. Die Beschwerdeführerin machte eine missbräuchliche Kündigung geltend: Sie sei vor der Kündigung nicht angehört worden, die Kündigung basiere nicht auf ausreichenden Gründen und die ihr vorgeworfenen Diebstähle seien nicht genug erwiesen.