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deutsches Recht

Kein Anspruch des Gesellschafters einer GmbH auf Arbeitslosenentschädigung

Kommentierung
Arbeitslosenversicherung
Bekanntlich haben Personen, die u.a. in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, als finanziell am Betrieb Beteiligte oder als Mitglieder eines obersten betrieblichen Entscheidungsgremiums die Entscheidungen des Arbeitgebers bestimmen oder massgeblich beeinflussen können, sowie rechtsprechungsgemäss arbeitgeberähnliche Personen keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Grund dafür ist die Missbrauchsprävention in der Arbeitslosenversicherung. Mit BGE 145 V 200 hatte das Bundesgericht die Möglichkeit, sich mit dem absoluten Ausschluss vom Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu beschäftigen und mit der Frage, ob sich dieser Ausschluss auch auf Gesellschafter einer GmbH nach deutschem Recht anwenden lässt.
iusNet AR-SVR 26.08.2019