Die Voraussetzungen der individuellen Zurechenbarkeit von regelwidrigem Verhalten, welches zu einem Berufsverbot nach FINMAG führt, darf nicht mit dem Hinweis auf die interne Aufgabenteilung ausgehebelt werden. Die schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen muss zudem schuldhaft bewirkt worden sein, wobei daran keine hohen Anforderungen gestellt werden und Fahrlässigkeit genügt.