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Zum Vorgehen bei der Sanktionierung von verletzten Schadenminderungspflichten

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht befasste sich im vorliegenden in 5er-Besetzung ergangenen Urteil mit der Frage, welche Aspekte bei der Sanktionierung von verletzten Schadenminderungspflichten (Kürzung oder Verweigerung einer Rente) beachtet werden müssen, um den bundesrechtlichen Vorgaben gemäss Art. 21 Abs. 4 i.V.m. Art. 7b Abs. 3 IVG zu genügen.
iusNet AR-SVR 24.11.2018