iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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befristete Arbeitsverhältnisse

Auflösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Dauer der Kündigungsfrist

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann einseitig nur mittels fristloser Kündigung beendet werden. Auch wenn die Arbeitgeberin das Verhältnis mit einer nicht vereinbarten einmonatigen Kündigungsfrist beendet, handelt es sich dabei um eine fristlose Kündigung. Deshalb ist deren Zulässigkeit nach den Grundsätzen von Art. 337 OR zu prüfen. Die allenfalls daraus fliessenden Entschädigungsanprüche richten sich demzufolge auch nach den Grundsätzen von Art. 337c OR. Die Rechtsnatur der Entschädigung nach Art. 337c Abs. 3 OR weist dieselbe Rechtsnatur wie Art. 336a OR auf.
iusNet AR-SVR 27.01.2020

Befristete Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses (C-46/17)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Rahmenvereinbarung zur Verhinderung von Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge (RL 1999/70/EG) umfasst allgemein befristet beschäftigte Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreicht haben, sind nicht gleichem Missbrauchspotential ausgesetzt, wie die von der Richtlinie angedachten Fälle.
iusNet AR-SVR 11.06.2018