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Anwendbarkeit von Art. 322a OR

Anwendung von Art. 322a OR auf einen Anspruch auf Kapitalerträge aus einem «Carried Interest Pool»

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht hatte sich zum gleichen Fall bereits in BGE 139 III 326 (4A_380/2011 vom 5. März 2012) dahin gehend geäussert, dass es sich bei der zur Entscheidung vorgelegten «Carried Interest Pool»-Regelung um ein sehr komplexes Entschädigungsprogramm zwecks besonderer Gewinnbeteiligung der Managementgesellschaft und der Fondsmanager von privaten Equity-Fonds mit einer Beteiligung an Kapitalerträgen bestimmter Anlagen handelt, auf die Art. 322a OR keine Anwendung findet. In dem nun neu vorliegenden Urteil verweist das Bundesgericht auf seine bereits geäusserte rechtliche Würdigung der Rechtsfrage.
iusNet AR-SVR 09.12.2018