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Anwaltsberuf

Berufsausübungsverbot und Führung des Anwaltstitels in dieser Zeitspanne

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellt fest, dass das Berufsausübungsverbot als schwerste präventiv wirkende Sanktion grundsätzlich erst im Wiederholungsfall zu verhängen sei. Ausnahmsweise sei eine befristete Einstellung in der Berufsausübung schon bei einer erstmaligen Berufspflichtverletzung gerechtfertigt, wenn eine gravierende Verfehlung vorliegt. Zudem stellt es fest, dass das Recht auf Führung des Anwaltstitels mangels gesetzlicher Grundlage nur im Zusammenhang mit dem Entzug des Anwaltspatentes aberkannt werden könne.
iusNet AR-SVR 18.04.2019