Fristlose Kündigung wegen unangebrachter Verhaltensweisen (8C_502/2017) Rechtsprechung Öffentliches Personalrecht 8C_502/2017 Bundesgericht Fristlose Kündigung wegen unangebrachter Verhaltensweisen (8C_502/2017) Die Behörde kann eine fristlose Kündigung nach ablehnendem Rechtsmittelentscheid in eine ordentliche Kündigung umwandeln. iusNet AR-SVR 19.12.2017 Weiterlesen über Fristlose Kündigung wegen unangebrachter Verhaltensweisen (8C_502/2017)