Bei der Anerkennung von Diplomen den Durchblick bewahren (2C_472/2017) Rechtsprechung Internationales Arbeitsrecht 2C_472/2017 Bundesgericht Bei der Anerkennung von Diplomen den Durchblick bewahren (2C_472/2017) Die mit einer höheren Fachprüfung abgeschlossene Ausbildung eines österreichischen Augenoptikers ist geeignet, mit den früher erlassenen und heute noch anerkannten schweizerischen Fähigkeitszeugnissen als Augenoptiker verglichen zu werden. iusNet AR-SVR 17.01.2018 Weiterlesen über Bei der Anerkennung von Diplomen den Durchblick bewahren (2C_472/2017)