Im Nachgang zur sogenannten Mörgeli-Affäre hat das Verwaltungsgericht Zürich die Entlassung einer Professorin durch die Universität Zürich als nichtig und damit unwirksam beurteilt. Das Verwaltungsgericht hat im vorliegenden Entscheid beurteilt, wann eine Unverwertbarkeit von Beweismitteln im Strafverfahren auch für das personalrechtliche Verfahren gilt. Weiter hat das Verwaltungsgericht seine Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Kündigungsverfügungen bestätigt und präzisiert.