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AHV-Beitragsstatut von Agenten (9C_250/2017)

Rechtsprechung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Das Bundesgericht äussert sich zum AHV-Beitragsstatut von Agenten (Reisevertretern, Handelsreisenden usw.) und Angehörigen in ähnlichen Berufen. Solche Personen gelten grundsätzlich als unselbständigerwerbend. Selbständigkeit setzt gemäss Gerichts- und Verwaltungspraxis eine eigene Verkaufsorganisation voraus.
iusNet AR-SVR 10.11.2017