iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Abredeversicherung

Abredeversicherung bei Arbeitslosigkeit - Informations- und Prüfpflicht der Versicherungsorgane (8C_108/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Der Unfallversicherer muss zeitnah nach der ersten Zahlung der Abredeversicherungsprämie prüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht. Dabei darf er sich nicht auf die Angaben der betroffenen Person verlassen. Versäumnisse können gemäss den Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Vertrauensschutzes zu einer Versicherungsunterstellung führen.
iusNet AR-SVR 11.09.2017